Montag, 25. Februar 2013

Zwischenbilanz - 11 Monate nach geplanter Fertigstellung



Hallo liebe Bau-Freunde,

Ursprünglicher Fertigstellungstermin unseres EFH, welches wir mit der Albert Fischer Hausbau GmbH aus Elze gebaut haben, sollte im März 2012 sein. 

Um es vorweg zu nehmen:
Leider sind derzeit noch nicht alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht.

Auch in anderen Blogs wird über entsprechende Probleme berichtet:


Unser Hausbauerfahrungsblog
Beim EFH von Corinna und Sven in Berlin liegt man zur Zeit 13 Wochen über den vereinbarten Fertigstellungstermin. Weitere Eindrücke, Fotos und lebhafte Berichte findet man hier:


Juhu! Wir bauen
Sabrina und Thomas bauen in Burgdorf. Nach Ihren Schilderungen werden auch dort die noch offenen Punkte nicht erledigt, aber lest einfach selbst:


Aber nun zu uns: 

Immerhin  muss man sagen, wir wohnen bereits in unserem Haus.

Wir stehen auch weiterhin in Verhandlungen mit unserem Bauträger.

Blickt man in die Verträge wird schnell deutlich, welche vertraglichen Verpflichtungen man eingegangen ist:

- eine Fertigstellungsgarantie (die im konkreten Vertrag auf 6 Monate nach Baubeginn vereinbart wurde) - Von einer Fertigstellung kann derzeit noch keine Rede sein.

- es soll eine Hausübergabe erfolgen, wenn alle Restarbeiten/ Mängel erledigt worden sind.

- Die professsionelle Fertigstellung des Hauses soll durch ein dena-Effizienzhaus Gütesiegel dokumentiert werden - dazu gleich mehr im Folgenden:




I. Dena-Effizienzhaus-Gütesiegel:

Das dena-Effizienhaus-Gütesiegel stand in unseren Verkaufsgesprächen und auf der Homepage der A.F. Hausbau GmbH im Mittelpunk.

Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise. Mit den hohen Qualitätsstandards der dena soll sichergestellt werden, dass der Energieausweis mit dena-Gütesiegel ein verlässliches Instrument für die Bewertung der energetischen Gebäudequalität ist. Mehr über die Deutsche Energie-Agentur GmbH unter: http://www.dena.de/dena/unternehmen.html


Seit Juni 2012 mahnen wir das dena Gütesiegel stets aufs Neue wieder an.

Warum harkt es: Der Dena muss seitens der A.F. Hausbau GmbH ein Energieausweis oder Gleichwertigkeitsnachweis eines dena-Gütesiegel Experten vorgelegt werden, und die A.F. Hausbau GmbH ist hierfür nicht zertifiziert.


II. Photovoltaik-Anlage: Selbstnutzung des erzeugten Stroms und Einspeisung:

Interessant ist, dass wir bekanntlich ein spezielles Premium Hybridhaus in Auftrag gegeben haben. Die Photovoltaikanlage soll dabei Strom erzeugen und zwar zur Selbstnutzung des erzeugten Stroms und zur Einspeisung.














Wir haben zunächst reklamiert, dass wir das vereinbarte Kabel zum späteren Anschluss einer Speichermöglichkeit (Sunpack-Vorrichtung) nicht erhalten haben. Auch dieses Thema treibt uns bereits seit Juni 2012 um und sollte eigentlich über eine entsprechende Verrechnung gelöst werden.

Mehr oder weniger durch Zufall ist in diesem Zusammenhang allerdings aufgefallen, dass die bei uns montierte Anlage nur für die Einspeisung vorgesehen ist. Die vertraglich vereinbarte Selbstnutzung des Stroms ist überhaupt nicht möglich.

Hier stehen wir aktuell noch in Verhandlungen.



III. Garantie für die Tecalor 303 Wärmepumpe:

Wer die Preise für neue Heizkessel kennt, kann sich ungefähr ausrechnen, dass auch eine moderne Wärmepumpe nicht preiswert ist. Der Kundenservice von Tecalor, der an unserer Anlage noch einige Feineinstellungen vorgenommen hat, informierte uns darüber, dass eine regelmäßige Wartung der Wärmepumpe das "A und O" sei.

Gut, dass wir vertraglich eine 7-jährige Garantie mit unserem Bauunternehmer vereinbart haben sowie regelmäßige Wartungen der Heizanlage nach 3 Jahren Betriebsdauer sowie 5 Begehungen durch einen Servicetechniker in den ersten 5 Jahren nach Hausübergabe...









... Vertraglich könnte man sich also auf der sicheren Seite wähnen, doch auch hier wird zur Zeit noch Klärungsbedarf gesehen.



IV. Traufdachüberstand/ Statik

Wer den Auszug aus dem Vertrag oben unter Ziffer II betrachtet, wird feststellen, dass wir einen Traufdachüberstand von 75cm vereinbart haben.

Wer unseren Baublog verfolgt hat, wird ebenfalls in Erinnerung haben, dass der Dachüberstand zu kurz geraten war und nachträglich verlängert wurde.

Von diesem Zeitpunkt an verlangen wir einen Statikernachweis, dass der nachträglich angeflanschte Dachüberstand hält.






Die vorgenannten Punkte befinden sich allesamt in Klärung...

Wir werden hier in jedem Fall berichten wie es weitergeht.

Beste Grüße aus dem Weserbergland

B. und S.